Empfang und Verarbeitung von Eingangsrechnungen.
Bis 31.12.2024 sollte sichergestellt sein, dass strukturierte E-Rechnungen empfangen, gelesen und verarbeitet werden können.
- E-Mail, Buchhaltung, ERP oder Steuerberater einbeziehen
- Prüfen, ob bestehende Systeme EN-16931-konforme Rechnungen verarbeiten können
- Sichtprüfung von PDF-Dateien allein reicht nicht aus
